KG vom 16.07.1992
8 RE-Miet 3166/92
Normen:
BGB § 541 Abs. 2 S. 1; MHG § 3 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 1362
WuM 1992, 514
ZMR 1992, 486

KG - 16.07.1992 (8 RE-Miet 3166/92) - DRsp Nr. 1993/1562

KG, vom 16.07.1992 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 3166/92

DRsp Nr. 1993/1562

»Es ergeht kein Rechtsbescheid.«

Normenkette:

BGB § 541 Abs. 2 S. 1; MHG § 3 Abs. 1;

I. Die Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin hat dem Senat durch Beschluß vom 6. März 1992 folgende Rechtsfragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:

Ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter eine Mieterhöhung nach § 3 Abs. 1 MHG zu verlangen, ohne dem Mieter vorher die Modernisierungsmaßnahme in einer den Anforderungen des § 541 b Abs. 2 S. 1 BGB entsprechenden Art und Weise angekündigt zu haben?

Hilfsweise:

Ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter eine Mieterhöhung nach § 3 Abs. 1 MHG zu verlangen, wenn er dem Mieter zwar keine dem § 541 b Abs. 2 S. 1 BGB genügende Anzeige gemacht hat, dieser aber die Verbesserung nach Fertigstellung aufgrund einer freien Willensentschließung in Gebrauch nimmt?

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger vermietete dem Beklagten im Jahre 1980 eine Wohnung im 4. Obergeschoß eines Miethauses in ...