Kündigung wegen Eigenbedarfs; Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches - Umfang der gerichtlichen Nachprüfung
VerfGH Berlin, Beschluss vom 24.08.2000 - Aktenzeichen VerfGH 73/99
DRsp Nr. 2004/1287
Kündigung wegen Eigenbedarfs; Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches - Umfang der gerichtlichen Nachprüfung
Im Falle einer Eigenbedarfskündigung muss das Fachgericht grundsätzlich allen vom Mieter vorgebrachten Einwänden nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen. Das gilt auch für den Fall, dass das Gericht im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut mit der Hauptsache befasst ist und die fragliche Wohnung inzwischen tatsächlich von der in der Kündigung benannten Bedarfsperson genutzt wird.