Die am 1. November 1999 eingelegte und nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 3. Januar 2000 an diesem Tag begründete Berufung des Beklagten richtet sich gegen das am 1. September 1999 verkündete Urteil der Zivilkammer 23 des Landgerichts Berlin, das dem Beklagten am 1. Oktober 1999 zugestellt worden ist. Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe dieses Urteils wird Bezug genommen.
Der Beklagte verfolgte seinen erstinstanzlich, auf Klageabweisung gerichteten Antrag im Berufungsrechtszug weiter und begründet seine Berufung wie folgt:
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