(d) »... Kündigt der Vermieter die Wohnung des Mieters gem § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, obwohl weder er noch seine Familienangehörigen oder sonstige zu seinem Haushalt gehörenden Personen die Wohnung benötigen, so begeht er eine positive Vertragsverletzung. In der Rechtspr. (OLG Karlsruhe in ZMR 82, 50 = NJW 82, 54 m. w. N.) ist seit langem anerkannt, daß besonders bei Dauerschuldverhältnissen die Vertragspartner aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) über Hauptleistungspflichten hinaus besondere Schutz- oder Nebenpflichten treffen, deren Verletzung Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung auslösen können. ...