LG Berlin vom 24.06.1988
64 S 30/88
Normen:
BGB § 564 b;
Fundstellen:
DRsp I(133)346d-f
ZMR 1988, 387

LG Berlin - 24.06.1988 (64 S 30/88) - DRsp Nr. 1992/10889

LG Berlin, vom 24.06.1988 - Aktenzeichen 64 S 30/88

DRsp Nr. 1992/10889

d-f. Schadenersatzanspruch des Mieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung (e) bei Verstoß des Vermieters gegen die Verpflichtung, dem Mieter mitzuteilen, daß der Kündigungsgrund vor Beendigung des Mietverhältnisses entfallen ist; (f) mit möglicher Umkehrung der Beweislast für das Bestehen des Kündigungsgrundes.

Normenkette:

BGB § 564 b;

(d) »... Kündigt der Vermieter die Wohnung des Mieters gem § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, obwohl weder er noch seine Familienangehörigen oder sonstige zu seinem Haushalt gehörenden Personen die Wohnung benötigen, so begeht er eine positive Vertragsverletzung. In der Rechtspr. (OLG Karlsruhe in ZMR 82, 50 = NJW 82, 54 m. w. N.) ist seit langem anerkannt, daß besonders bei Dauerschuldverhältnissen die Vertragspartner aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) über Hauptleistungspflichten hinaus besondere Schutz- oder Nebenpflichten treffen, deren Verletzung Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung auslösen können. ...