LG Berlin - 31.10.1988 (62 S 1/88) - DRsp Nr. 2009/7706
LG Berlin, vom 31.10.1988 - Aktenzeichen 62 S 1/88
DRsp Nr. 2009/7706
Rechte des Mieters bei Geräuschen aus der Nachbarwohnung) Von dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Nachbarwohnung ausgehende Geräusche sind nicht als Mangel einer Mietwohnung zu betrachten. Dem Mieter steht daher kein Anspruch auf zusätzliche, bauliche Schallschutzmaßnahmen zu.