LG Düsseldorf - Urteil vom 10.03.1992 (24 S 525/91) - DRsp Nr. 1995/5080
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.1992 - Aktenzeichen 24 S 525/91
DRsp Nr. 1995/5080
Die Vereinbarung in einem Mietvertrag, wonach die Wohnung dem Mieter ein dauerndes Heim bieten soll und der Vermieter die Auflösung des Mietvertrags nur bei groben Vertragsverstößen fordern werde, ist wirksam und schließt eine ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs aus.