LG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.07.1997 (2/11 S 75/97) - DRsp Nr. 1998/2877
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.07.1997 - Aktenzeichen 2/11 S 75/97
DRsp Nr. 1998/2877
Ist eine in einem Mietvertrag vereinbarte Indexklausel mangels Genehmigung durch die Bundesbank unwirksam, folgt daraus nicht, daß die Indexierung völlig unbeachtlich bleibt; die Parteien haben mit der Klausel eine Mieterhöhung dahingehend einschränken wollen, daß eine Begrenzung nach § 1MHG zusätzlich zu der sich aus § 2MHG ergebenden Einschränkung, daß die Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen darf, beachtet werden muß.