LG Freiburg - 16.03.1988 (3 T 8/88) - DRsp Nr. 1992/11104
LG Freiburg, vom 16.03.1988 - Aktenzeichen 3 T 8/88
DRsp Nr. 1992/11104
b. Erforderliche Antragstellung für eine Räumungsfristverlängerung in Fällen, in denen der Beginn der Zwei-Wochen-Frist auf einen Sonntag fällt, spätestens an diesem Sonntag.
»... Der Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3ZPO war unzulässig, weil er nicht 2 Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist, deren Verlängerung beantragt war, gestellt wurde.
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