Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 22.1.2010 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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