LG Köln - Urteil vom 16.07.1992 (1 S 93/92) - DRsp Nr. 1995/7838
LG Köln, Urteil vom 16.07.1992 - Aktenzeichen 1 S 93/92
DRsp Nr. 1995/7838
Eine in einem Formularmietvertrag verwendete Mietvorauszahlungsklausel ist unwirksam, wenn sie dem Mieter im Zusammenwirken mit einem ebenfalls verwendeten Aufrechnungsverbot die Ausübung des Mietminderungsrechts in der gesetzlich vorgesehenen Form verwehrt.