LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 20.07.1990 (7 S 9789/89) - DRsp Nr. 1998/12155
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.07.1990 - Aktenzeichen 7 S 9789/89
DRsp Nr. 1998/12155
Ein Vermieter kann das Mieterhöhungsverlangen auch mit einem nicht für die vermietete Wohnung erstellten Sachverständigengutachten begründen, wenn das Gutachten eine typengleiche Wohnung betrifft.