LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 21.10.1992 (7 S 4071/92) - DRsp Nr. 1996/19969
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.10.1992 - Aktenzeichen 7 S 4071/92
DRsp Nr. 1996/19969
Die Klausel in einem Formularmietvertrag, daß nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung wirksam erklärt werden kann, ist zulässig; eine unangemessene Benachteiligung ist auch bei gleichzeitiger formularmäßiger Vereinbarung, daß der Mietzins im voraus zu entrichten ist, nicht gegeben.