LG Stade - Urteil vom 09.09.1993 (4 S 26/93) - DRsp Nr. 1996/29318
LG Stade, Urteil vom 09.09.1993 - Aktenzeichen 4 S 26/93
DRsp Nr. 1996/29318
Der Mieter hat einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Nebenkostenvorauszahlungen abzüglich von ihm anerkannter Beträge im Fall, daß der Vermieter seine Pflicht auf jährliche Abrechnung der Nebenkosten nicht vollständig und in nachvollziehbarer Weise erfüllt.