AG Berlin-Lichtenberg, vom 14.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 C 15/12
LG Berlin, vom 17.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 18 S 308/13
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Bestimmung der der Berechnung der Kappungsgrenze zu Grunde zu legenden Ausgangsmiete im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren Mangels in Form nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung; Auslegung des Begriffs der Wohnfläche im Wohnraummietrecht bei frei finanziertem Wohnraum anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses geltenden Bestimmungen
BGH, Urteil vom 17.04.2019 - Aktenzeichen VIII ZR 33/18
DRsp Nr. 2019/7876
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Bestimmung der der Berechnung der Kappungsgrenze zu Grunde zu legenden Ausgangsmiete im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren Mangels in Form nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung; Auslegung des Begriffs der "Wohnfläche" im Wohnraummietrecht bei frei finanziertem Wohnraum anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses geltenden Bestimmungen
a) Im Verfahren der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 1BGB) bestimmt sich die der Berechnung der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3BGB) zu Grunde zu legende Ausgangsmiete auch im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren Mangels in Form nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung (§ 536 Abs. 1BGB) nach der vertraglich vereinbarten Miete.b) Der Begriff der "Wohnfläche" ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses geltenden Bestimmungen auszulegen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230 unter II 1 b aa; vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624 Rn. 17; vom 22. April 2009 - VIII ZR 86/08, NJW 2009, 2295 Rn. 19).
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