Mietminderung bei Auftreten von Mäusen und Kakerlaken in einer städtischen Wohnung und für die Zeit einer Schädlingsbekämpfungsaktion
AG Bonn, vom 08.02.1985 - Aktenzeichen 6 C 277/84
DRsp Nr. 2009/7266
Mietminderung bei Auftreten von Mäusen und Kakerlaken in einer städtischen Wohnung und für die Zeit einer Schädlingsbekämpfungsaktion
Treten nicht nur gelegentlich, sondern länger andauernd, monatlich unterschiedlich Mäuse und Kakerlaken in einer städtischen Wohnung auf (60 erlegte Mäuse in zehn Monaten), so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % und für die Zeit einer durchgeführten Schädlingsbekämpfungsaktion um weitere 10 %, also insgesamt um 20 % gerechtfertigt.