AG Köln vom 26.03.1996
12 S 312/95
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1997, 41

Mietminderung bei Farblich abweichende Verfliesung einer Wand des Badezimmers nach Wasserrohrbruch

AG Köln, vom 26.03.1996 - Aktenzeichen 12 S 312/95

DRsp Nr. 2009/7315

Mietminderung bei Farblich abweichende Verfliesung einer Wand des Badezimmers nach Wasserrohrbruch

Die farblich abweichende Verfliesung einer Wand im Badezimmer nach Beseitigung eines Wasserrohrbruchs berechtigt auch bei Vorliegen eines optischen Mangels nicht zu einer Minderung des Mietzinses, wenn farblich passende Ersatzfliesen nicht zu beschaffen waren. Eine vollständige Neuverfliesung des Badezimmers ist dem Vermieter nicht zuzumuten.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1997, 41