Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden nach Einbau neuer Fenster
LG Münster, vom 08.04.1987 - Aktenzeichen 9 S 28/87
DRsp Nr. 2009/7223
Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden nach Einbau neuer Fenster
Nach dem Einbau von Isolierfenstern müssen die Mieter ihre Heizungs- und Lüftungsgewohnheiten der veränderten Sachlage anpassen und die Wohnung ggfls. einmal sehr gründlich durchheizen und durchlüften, damit diese dann anschließend trocken ist und bei entsprechenden Lüftungs- und Heizungsgewohnheiten auch trocken bleibt.