AG Hamburg-Altona vom 08.05.1985
318a C 564/84
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1986, 245

Mietminderung bei Lärm-, Schmutz- und sonstige Belästigungen durch Aufstocken des Dachgeschosses über der vermieteten Wohnung

AG Hamburg-Altona, vom 08.05.1985 - Aktenzeichen 318a C 564/84

DRsp Nr. 2009/7306

Mietminderung bei Lärm-, Schmutz- und sonstige Belästigungen durch Aufstocken des Dachgeschosses über der vermieteten Wohnung

Kommt es zu Belästigungen des Mieters durch Lärm, Baustaub, Bauschmutz, fehlerhafte Beheizbarkeit, Feuchtigkeitsschäden und Unbenutzbarkeit des Balkons im Sommer bei Modernisierungsmaßnahmen durch Aufstockung um eine Dachgeschosswohnung direkt über der Wohnung unter dem Dachgeschoss, so ist zwar die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich gemindert. Hierbei kann jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass es sozialpolitisch wünschenswert ist, dass neuer Wohnraum geschaffen wird. Daher steht dem Mieter lediglich ein Recht zur Minderung des Mietzinses um 10 % zu.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1986, 245