AG Köln vom 24.04.1995
206 C 251/94
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1996, 701

Mietminderung bei Nachtabsenkung der Warmwasserversorgung

AG Köln, vom 24.04.1995 - Aktenzeichen 206 C 251/94

DRsp Nr. 2009/7317

Mietminderung bei Nachtabsenkung der Warmwasserversorgung

1. Die Absenkung der Versorgung einer Mietwohnung mit Warmwasser zwischen 22.00 Uhr abends und 07.00 Uhr morgens stellt einen Mangel der Mietsache dar, der zu einer Mietminderung von 7,5 % berechtigt. 2. Die formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Vermieters zu der genannten Nachtabsenkung ist unwirksam.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1996, 701