AG Köln - Urteil vom 15.05.1995 (207 C 43/95)
Ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO. Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. Der Kläger hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch gegen die Beklagten auf Entfernung des von diesen im Hausflur des Hauses [...]