Details ausblenden
AG Münster - Urteil vom 18.10.1995 (48 C 493/94)

Mietminderung bei nicht überstrichenen Schimmelstellen, einem Riss in der Küchenwand und drei gebrochene Fliesen im Hauswirtschaftsrau...

Der Kläger verlangt von den Beklagten Zahlung rückständiger Mietzinsen und Nebenkostenbeträge sowie Räumung der von ihnen bewohnten Wohnung. Unter dem 04. September 1993 haben der Kläger als Vermieter und der Beklagte [...]
AG Münster - Urteil vom 22.06.1995 (8 C 749/94)

Mietminderung bei Verunreinigungen des Treppenhauses durch den Hund des Nachbarn

Die Klage ist nur teilweise begründet (§ 535 BGB). Die seitens der Beklagten durchgeführte Mietminderung für die Monate September bis November 1994 (3 x 230 DM) ist in Höhe von 20 % (3 x 184 DM) als berechtigt zu [...]