AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.11.1995 - Aktenzeichen 713b C 736/95
DRsp Nr. 2001/10279
Aufstellung einer Hundehütte
Die Errichtung einer kleinen Hundehütte stellt bei Mitvermietung des Gartens und zulässiger Hundehaltung einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar.
Von der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird gem. § 495 a Abs. 2ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
Die Klage ist nicht begründet, denn der Klägerin steht ein Beseitigungsanspruch nicht zu. Die Aufstellung der Hundehütte bedurfte nicht der Zustimmung der Klägerin.
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