LG Köln vom 29.06.1993
12 S 426/92
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1993, 670

Mietminderung bei Nichtgewährung der Mitbenutzung von Wasch- und Trockenraum sowie des Gartens

LG Köln, vom 29.06.1993 - Aktenzeichen 12 S 426/92

DRsp Nr. 2009/7207

Mietminderung bei Nichtgewährung der Mitbenutzung von Wasch- und Trockenraum sowie des Gartens

Wird dem Mieter die vertraglich vereinbarte Mitbenutzung des Wasch- und Trockenraums sowie des Gartens entzogen, so ist er zu einer Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die Nutzung in der Vergangenheit wahrgenommen hat.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1993, 670