LG Bielefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 185/94
Mietrecht; Nebenkostenvorauszahlungen; Heizkosten, Verjährung von Rückforderungen
OLG Hamm, Urteil vom 01.03.1995 - Aktenzeichen 30 U 178/94
DRsp Nr. 1996/20027
Mietrecht; Nebenkostenvorauszahlungen; Heizkosten, Verjährung von Rückforderungen
Anspruch auf Rückzahlung von in den Jahren 1982 bis 1988 geleisteten monatlichen Heizkostenvorauszahlungen war bei Klageerhebung im April 1994 mehr als vier Kalenderjahre alt und daher gem. §§ 197, 201BGB verjährt.
Normenkette:
BGB §§ 197 201 535 812 ;
Gründe:
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543ZPO abgesehen.)
Die Berufung ist zulässig und begründet und führt zur Abweisung der Klage.
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