Die Parteien streiten im Rahmen des Berufungsverfahrens darüber, ob die Beklagte der Klägerin für die Sanierung einer asbestbelasteten Tribüne einen Vorschuss auf die Sanierungskosten von DM 3.416.664,-- sowie für Nebenkosten in Höhe von weiteren DM 341.666,40 zur Verfügung zu stellen hat.
Die Beklagte vermietete der Klägerin mit Vertrag vom 2.3.1976 (Anl. K 1) bis zum 30.12.2005 ein Grundstück nebst Baulichkeiten und Anlagen zur Benutzung als Trabrennbahn. Die Beklagte bewirtschaftet das Grundstück für die Freie und Hansestadt Hamburg, die dieses mit den im wesentlichen auch heute noch vorhandenen Gebäuden aus der Konkursmasse des A erworben hatte.
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