I.
Die Beteiligten zu 2 - 7 bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 1 ist die frühere Eigentümerin der Teileigentumseinheit Nr. 6, der Beteiligte zu 2 der jetzige Sondereigentümer.
Auf dem Grundstück befinden sich drei Gebäude, ein "Herrenhaus", ein "Gesindehaus" und ein Nebengebäude. Diese drei Gebäude, die in einem Halbkreis angeordnet sind, schließen eine Hofanlage mit Springbrunnen und Begrünung ein. Im Erdgeschoss des Nebengebäudes befindet sich die dem Beteiligten zu 2 gehörende Sondereigentumseinheit Nr. 6. In der Teilungserklärung ist diese wie folgt beschrieben:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|