A) Das Landgericht will mit dem von ihm auf Art. III des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (MÄG) gestützten Vorlagebeschluß die Klärung der nachstehend wiedergegebenen Rechtsfrage erwirken:
»Ist das Recht des Vermieters, gemäß § 3 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) eine erhöhte Miete für durchgeführte Modernisierungs- oder andere bauliche Maßnahmen zu verlangen, von der Zustimmung des Mieters zu diesen Maßnahmen abhängig oder nicht?«
Dieser Vorlagebeschluß ist zulässig.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|