OLG Hamburg - Urteil vom 20.01.1993 (2 Wx 53/91) - DRsp Nr. 1993/3968
OLG Hamburg, Urteil vom 20.01.1993 - Aktenzeichen 2 Wx 53/91
DRsp Nr. 1993/3968
»1. Zahlt ein Wohnungseigentümer über längere Zeit das Hausgeld für eine vermietete Eigentumswohnung nicht, so kann der Verwalter verpflichtet sein, zur Sicherung des künftigen Hausgeldeingangs aus einem über einen Hausgeldrückstand erwirkten Vollstreckungsbescheid die Zwangsverwaltung zu betreiben.2. Zu den Ausgaben der Verwaltung gemäß § 155 Abs. 1ZVG gehört bei der Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum auch das Hausgeld.«