OLG Koblenz vom 16.01.1992
6 U 963/91
Normen:
BGB § 140 ; GmbHG § 15, § 17 ;
Fundstellen:
BB 1992, 1083
DB 1992, 1468
DRsp II(220)371c-e
EWiR § 1068 BGB 1/92, 259
GmbHR 1992, 464
NJW 1992, 2163
ZIP 1992, 844

OLG Koblenz - 16.01.1992 (6 U 963/91) - DRsp Nr. 1992/9354

OLG Koblenz, vom 16.01.1992 - Aktenzeichen 6 U 963/91

DRsp Nr. 1992/9354

c. Voraussetzungen für die Bestellung eines Nießbrauchs an einem GmbH-Anteil; d. keine Übertragbarkeit des Stimmrechts auf den Nießbraucher, jedoch mögliche Umdeutung einer nichtigen Stimmrechtsübertragung in eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht. e. Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils an den Ehegatten eines Gesellschafters nur mit Genehmigung der Gesellschaft, auch bei anderweitiger gesellschaftsvertraglicher Regelung.

Normenkette:

BGB § 140 ; GmbHG § 15, § 17 ;

c. »Die Bestellung des Nießbrauchs am Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters erfolgt nach § 1069 Abs. 1 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3 GmbHG durch einen in notarieller Form geschlossenen Vertrag. Diese Form haben die AntrSt. und ihre Stiefmutter beachtet. Nur wenn der Geschäftsanteil nach dem Gesellschaftsvertrag unveräußerlich gewesen wäre, hätte das Nießbrauchsrecht nicht wirksam begründet werden können. Davon kann jedoch nicht ausgegangen werden. Die Satzung der M-GmbH [macht die] Abtretung von Geschäftsanteilen ... lediglich von der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der nicht an diesem Rechtsgeschäft beteiligten Gesellschafter abhängig. ...