Der Beklagte wohnt in einem Haus des Klägers zur Miete. Der Kläger hat ihm gemäß § 2 MHG unter Berufung auf das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten »Schätzers für Immobilien« vergeblich aufgefordert, einer Mietzinserhöhung zuzustimmen. Vorliegend klagt er auf Erteilung der Zustimmung. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben.
Das mit der Berufung befaßte Landgericht hat dem Senat folgende Fragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1.) Welche Mindestanforderungen sind an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 Abs. 2 S. 2 MHG durch Sachverständigengutachten zu stellen? Insbesondere:
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