KG, Urteil vom 09.04.2001 - Aktenzeichen 8 U 1947/00
DRsp Nr. 2005/7100
Ortsüblichkeit der Nutzungsentschädigung
Eine Nutzungsentschädigung kann nicht auf die Mietwertübersicht gestützt werden, wenn das Mietobjekt aufgrund des Alters der Bausubstanz und des niedrigen Ausbauniveaus einerseits und des Überangebots an hochwertigen Gewerbeflächen andererseits an der allgemeinen Preissteigerung teilnimmt.