I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22. Juni 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 12.514,27 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
a) aus € 12.817,27 vom 05.04.2006 bis zum 04.12.2008 und
b) aus € 12.514,27 ab 05.12.2008
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Mehrkosten zu tragen, die durch die Anrufung des Landgerichts Berlin entstanden sind; von den übrigen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 16 % und der Beklagte 84 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen insgesamt dem Beklagten zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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