Pflichtverletzung des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Räumungsklage
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2004 - Aktenzeichen I-10 U 50/04
DRsp Nr. 2005/14425
Pflichtverletzung des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Räumungsklage
»1. Erhebt der Rechtsanwalt eine den Wert von 5.000 Euro übersteigende Räumungsklage bei dem gemäß §§ 23 Nr. 1, 71GVG sachlich unzuständigen Amtsgericht, verstößt er hiermit gegen den Grundsatz des sichersten Weges.2. Für einen dem Vermieter durch die hierdurch bedingte Verzögerung entstandenen Vermögensschaden (hier: Mietausfall für 5 1/2 Monate; Anwaltshonorar), hat der Rechtsanwalt gemäß § 249BGB einzustehen.«