I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.4.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn der Kläger und sein Streithelfer leisten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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