OLG Saarbrücken - Urteil vom 03.03.2011
8 U 262/10-70
Normen:
KSVG, Saarland (Saarländisches Kommunalselbstverwaltungsgesetz) § 62 Abs. 1; BGB § 535;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 27.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 81/09

Rechtsfolgen des Fehlens des Dienstsiegels bei Abschluss eines Mietvertrages durch den Bürgermeister einer Gemeinde

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2011 - Aktenzeichen 8 U 262/10-70

DRsp Nr. 2011/6060

Rechtsfolgen des Fehlens des Dienstsiegels bei Abschluss eines Mietvertrages durch den Bürgermeister einer Gemeinde

Ein Mietvertrag, der von dem Bürgermeister einer Gemeinde als dem sowohl nach außen zur Vertretung der Gemeinde berechtigten als auch intern für die Willensbildung zuständigen Organ unter Beifügung seiner Amtsbezeichnung unterzeichnet wurde, ist auch dann wirksam, wenn es an der nach der Gemeindeordnung (hier: § 62 Abs. 1 KSVG) erforderlichen Beifügung des Dienstsiegels fehlt.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.4.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 6 O 81/09 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn der Kläger und sein Streithelfer leisten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSVG, Saarland (Saarländisches Kommunalselbstverwaltungsgesetz) § 62 Abs. 1; BGB § 535;

Gründe: