OLG Celle - Beschluss vom 11.01.2011
2 U 144/10
Normen:
BGB § 1124;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 25.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 160/10

Rechtsnatur einer Minderung des Pachtzinses im Hinblick auf eine abhängige Beschäftigung des Verpächters

OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2011 - Aktenzeichen 2 U 144/10

DRsp Nr. 2011/3749

Rechtsnatur einer Minderung des Pachtzinses im Hinblick auf eine abhängige Beschäftigung des Verpächters

Die in einem Pachtvertrag enthaltene Regelung, dass sich der monatliche Pachtzins vermindert, wenn und solange der Verpächter im Betrieb des Pächters gegen Entgelt als Angestellter beschäftigt wird, kann als Vorausverfügung über den Pachtzins im Sinne von § 1124 BGB zu beurteilen sein.

Es wird erwogen, die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Oktober 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Der Beklagten wird Gelegenheit zur Stellungnahme und zur eventuellen Rücknahme der Berufung aus Kostengründen bis zum 2. Februar 2011 gegeben.

Normenkette:

BGB § 1124;

Gründe: