1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 10. Dezember 2010 - Az.
a b g e ä n d e r t :
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.01.2010 zu bezahlen.
2. Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Feststellungs-Widerklage des Beklagten wird abgewiesen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten der I. Instanz bleiben gegeneinander aufgehoben.
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