I.
Die Antragsteller waren vom 01.06.2006 bis 31.03.2008 Mieter, die Antragsgegner Vermieter des Reihenhauses X-Str. Y in S.
Von Januar 2007 bis einschließlich März 2008 minderten die Antragsteller wegen behaupteter Mängel der Mietsache die monatliche Miete um ca. 25 %, das heißt, sie behielten 235,00 EUR von 935,00 EUR ein. Die streitigen Mängel sind Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens 5 H 7/07 des Amtsgerichts Karlsruhe.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|