Streitwert bei Herausgabeanspruch - Nutzungsentgelt oder Wert der Sache
OLG Köln, Beschluß vom 18.09.1995 - Aktenzeichen 19 W 34/95
DRsp Nr. 1996/11897
Streitwert bei Herausgabeanspruch - Nutzungsentgelt oder Wert der Sache
Behauptet der Kläger, der nach gescheitertem Kauf einer Eigentumswohnung die Herausgabe derselben verlangt, dem Käufer sei die vorzeitige Nutzung der Wohnung gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgeltes gestattet worden, so bestimmt sich der Streitwert auch dann nach dem analog § 16 Abs. 2GKG zu berechnenden Nutzungsentgelt, wenn der Anspruch ausschließlich auf § 985BGB gestützt wird.