BGH - Urteil vom 27.01.1983
I ZR 76/81
Normen:
AGBG §§ 13, 15, 17 ;
Fundstellen:
NJW 1983, 2026
Vorinstanzen:
OLG München,
LG München I,

Umfang der Prüfung im Verbandsklageverfahren

BGH, Urteil vom 27.01.1983 - Aktenzeichen I ZR 76/81

DRsp Nr. 1995/550

Umfang der Prüfung im Verbandsklageverfahren

»Zur Frage des Umfangs der Prüfung im Verfahren nach §§ 13 ff AGBG

Normenkette:

AGBG §§ 13, 15, 17 ;

Tatbestand:

Der Kläger verfolgt gemäß seiner Satzung die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung. Seine Mitglieder sind die Arbeitsgemeinschaften der Verbraucherzentralen in den Bundesländern, die Stiftung Warentest und andere Verbände für Verbraucheraufklärung. Die Beklagte betreibt den Güternahverkehr mit Niederlassungen in Berlin, Hamburg und München. Sie hat am 26.2.1979 in Ausführung eines Transportauftrages ein als "Frachtbrief-Übergabeschein" bezeichnetes Formular verwendet (Anl. K 1), auf dem unter der Überschrift "Geschäftsbedingungen" u.a. folgende Klauseln abgedruckt sind:

"Wir arbeiten nach den Allgemeinen Bedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (AGNB)."

"Gerichtsstand München"

"Das Gut in einwandfreiem Zustand erhalten:"

Mit Schreiben vom 2.4.1980 hat der Kläger die Beklagte aufgefordert, die weitere Verwendung dieses Formulars zu unterlassen und für künftige Verstöße eine Vertragsstrafe zu versprechen. Die Beklagte hat im Schreiben vom 11.6.1980 das Strafversprechen verweigert und mitgeteilt, sie habe veranlaßt, daß in Zukunft nur Formulare ohne die beiden letztgenannten Klauseln verwendet werden.