OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.07.1992 - Aktenzeichen 20 REMiet 2/92
DRsp Nr. 1993/1866
Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter
Vorlegungsfrage:1. Kann der Vermieter einer Mietwohnung, der Modernisierungsmaßnahmen nach § 3MHG bereits durchgeführt hat, nach Abschluß dieser Modernisierungsmaßnahmen die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2MHG auf der Basis für vergleichbaren, nicht modernisierten Wohnraum verlangen und gleichzeitig und zusätzlich die Modernisierungskosten nach Maßgabe des § 3MHG auf den Mieter umlegen?2. Für den Fall, daß das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Vorlagefrage zu 1. verneint: Ist, wenn der Vermieter gleichzeitig nach § 2 und § 3MHG die Miete erhöht hat, die Mieterhöhung nach § 2MHG oder diejenige nach § 3MHG wirksam?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.