Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein Urteil, durch das ihre Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung teilweise abgewiesen worden ist.
I.
Die Beschwerdeführerin hat den Beklagten des Ausgangsverfahrens ein Reihenhaus zu einem monatlichen Mietzins (ohne Nebenkosten) von zuletzt 1.100 DM vermietet. Sie bat die Beklagten um Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf 1.400 DM, wobei sie eine Wohnfläche von 110 qm zugrunde legte.
Die Beklagten widersprachen der beabsichtigten Mieterhöhung. Die Beschwerdeführerin erhob Klage; die Beklagten bestritten unter anderem die Wohnflächengröße. Das Amtsgericht holte zwei Sachverständigengutachten ein, zum einen zum Mietwert des Hauses, zum anderen zur Wohnungsgröße.
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