I. Die Beteiligten mit Ausnahme der Verwalterin sind die Mitglieder der im Rubrum bezeichneten Wohnungseigentumsanlage. Die Antragstellerin zu 1) ist die K. GmbH der S.-Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. Grundbesitz KG (im Folgenden nur GmbH & Co. KG), vertreten durch die Antragstellerin zu 2) als Nachtragsliquidatorin der GmbH wie auch der KG. Wie der Senat mit Beschluss vom 9. Mai 2001 (
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