Verwirkung des Minderungsrechts bei Gewerberaummiete
OLG Naumburg, Urteil vom 06.02.2001 - Aktenzeichen 9 U 179/00
DRsp Nr. 2002/1550
Verwirkung des Minderungsrechts bei Gewerberaummiete
»Die Berufung des Vermieters auf § 539BGB (a. F.) wird nur durch eine bei Vertragsschluss bzw. ein nach Vertragsschluss innerhalb der dem Mieter nach Kenntniserlangung vom Mangel zuzubilligenden Prüfungsfrist erfolgte Mängelbeseitigungszusage ausgeschlossen. Eine später erfolgte Zusage lässt die bereits eingetretene Verwirkung des Minderungsrechts für die Zukunft nicht mehr entfallen.«