I.
Die Beteiligte zu 1) betreibt gegen die Beteiligte zu 2) die Zwangsversteigerung wegen dinglicher Ansprüche aus den in Abteilung III des Wohnungsgrundbuchs unter laufende Nummern 2, 3 und 5 eingetragenen Grundschulden über zweimal 50.000,00 DM und 100.000,00 DM nebst Zinsen, mit denen das eingangs genannte Wohnungseigentum der Beteiligten zu 2) belastet ist. Mit Beschluß des Amtsgerichts vom 20.06.2000 wurde die Zwangsversteigerung aus der Grundschuld laufende Nr. 3 angeordnet. Mit Beschluß vom 19.09.2000 wurde der Beitritt der Gläubigerin wegen der dinglichen Ansprüche aus den Grundschulden laufende Nummer 2 und 5 angeordnet.
In der Wohnung lebt seit über 30 Jahren die am 24. April 1910 geborene Mutter der Schuldnerin, Frau K. Zu ihren Gunsten ist in Abteilung II des Wohnungsgrundbuchs ein dingliches Wohnrecht am 06.05.1992 eingetragen worden. Dieses Wohnrecht ist gegenüber den Grundschulden laufende Nummer 2 und 3 nachrangig.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|