OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.03.2008
I-10 W 4/08
Normen:
BGB § 536 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2008, 727
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 29.11.2007

Voraussetzungen der Räumung i. S. v. § 546 BGB - Notwendigkeit der endgültigen Besitzaufgabe durch Übergabe aller Schlüssel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2008 - Aktenzeichen I-10 W 4/08

DRsp Nr. 2008/15454

Voraussetzungen der Räumung i. S. v. § 546 BGB - Notwendigkeit der endgültigen Besitzaufgabe durch Übergabe aller Schlüssel

1. Zur Räumung i.S. des § 546 BGB gehört grundsätzlich die Übergabe aller Schlüssel. 2. Die Rückgabe nur eines Schlüssels kann genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervorgeht und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird. Hieran fehlt es, wenn sich noch eine Kaffeemaschine, eine Garderobe, Bekleidung, Computerzubehör, Computerteile und Geschäftspost in den Räumlichkeiten befinden.

Normenkette:

BGB § 536 ;

Entscheidungsgründe: