OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.03.2008 (I-24 U 181/07)
Die Berufung der Klägerin hat nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand keine Aussicht auf Erfolg. I. Es ist unter Würdigung des bisherigen Parteivorbringens nicht ersichtlich, dass die Klägerin zur Geltendmachung der [...]