BayObLG - Beschluss vom 22.11.2001
2Z BR 140/01
Normen:
WEG § 24 ;
Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2002, 100
ZMR 2002, 367
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T4474/01
AG München 483 UR II 296/00 ,

Vorsorgliche Anfechtung sämtlicher Eigentümerbeschlüsse bei verspätetem Zugang der Versammlungsniederschrift

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - Aktenzeichen 2Z BR 140/01

DRsp Nr. 2002/2356

Vorsorgliche Anfechtung sämtlicher Eigentümerbeschlüsse bei verspätetem Zugang der Versammlungsniederschrift

»Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer, dem die Niederschrift über die Eigentümerversammlung vor Ablauf der Anfechtungsfrist nicht zugeht, vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse anfechten. Wird die Anfechtung sodann auf einzelne Beschlüsse beschränkt, ist es in der Regel geboten, dem Verwalter, der zur Übersendung der Niederschrift spätestens eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist verpflichtet ist, die durch die weitergehende Anfechtung entstandenen Kosten aufzuerlegen.«

Normenkette:

WEG § 24 ;

Gründe

I.

Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.

Am 27.3.2000 fassten die Wohnungseigentümer mehrere Beschlüsse. Die Antragstellerin hat am 27.4.2000 folgende Anträge gestellt:

Soweit die Beschlüsse der WEG v. 27.3.2000 hinsichtlich den bisherigen Anfechtungen der Jahre 96 bis 98 eine überholende Kausalität induzieren, werden diese jedenfalls angefochten.