Wegnahme von Einrichtungen durch den Mieter/Abwendungsbefugnis des Vermieters - Begriff der Zahlung
KG, Beschluss vom 09.04.2001 - Aktenzeichen 8 W 52/01
DRsp Nr. 2004/1306
Wegnahme von Einrichtungen durch den Mieter/Abwendungsbefugnis des Vermieters - Begriff der "Zahlung"
Als "Zahlung" im Sinne von § 547 a Abs. 2BGB reicht eine verbindliche Zahlungszusage nicht aus. Vielmehr ist die Zahlung der Entschädigung oder ein den Annahmeverzug begründendes tatsächliches Angebot des Vermieters erforderlich, um das Wegnahmerecht des Mieters hinsichtlich der von ihm angebrachten Einrichtungen auszuschließen.