KG - Beschluss vom 09.04.2001
8 W 52/01
Normen:
BGB § 574 a Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)778a
MDR 2001, 984

Wegnahme von Einrichtungen durch den Mieter/Abwendungsbefugnis des Vermieters - Begriff der Zahlung

KG, Beschluss vom 09.04.2001 - Aktenzeichen 8 W 52/01

DRsp Nr. 2004/1306

Wegnahme von Einrichtungen durch den Mieter/Abwendungsbefugnis des Vermieters - Begriff der "Zahlung"

Als "Zahlung" im Sinne von § 547 a Abs. 2 BGB reicht eine verbindliche Zahlungszusage nicht aus. Vielmehr ist die Zahlung der Entschädigung oder ein den Annahmeverzug begründendes tatsächliches Angebot des Vermieters erforderlich, um das Wegnahmerecht des Mieters hinsichtlich der von ihm angebrachten Einrichtungen auszuschließen.

Normenkette:

BGB § 574 a Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(133)778a
MDR 2001, 984