Wiederaufleben eines Kündigungsrechts bei Verschlimmerung eines hingenommenen Mangels
KG, Urteil vom 02.04.2001 - Aktenzeichen 8 U 5710/99
DRsp Nr. 2005/7429
Wiederaufleben eines Kündigungsrechts bei Verschlimmerung eines hingenommenen Mangels
Nimmt der Mieter einer Wohnung einen Mangel (hier: Heizleistung) zunächst hin, so kann das gem. § 539BGB entfallene Kündigungsrecht gem. § 542BGB wieder aufleben, wenn der Mangel sich verschlimmert.