Der Kläger verlangt die Räumung der von ihm an die Beklagte vermieteten Gewerberäume aufgrund mehrerer fristloser Kündigungen, die er vornehmlich auf Mietrückstände stützt.
Die Parteien haben am 22.6.1979 einen Vertrag über die Vermietung von Geschäftsräumen zur gewerblichen Nutzung im Anwesen ... in ... geschlossen und in § 20 Abs. 1 (letzter Absatz) des Mietvertrages eine Wertsicherungsklausel vereinbart.
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